Wäscherei Schweizer Viertel

Unsere AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen (AGB) 

(Wäscherei Schweizer Viertel)

 

 1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

 
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für die Wäscherei Schweizer Viertel an Kunden in Deutschland erbrachten Reinigungsleistungen mit Bezug auf Bekleidung, Kleidungsstücke und andere Textilien (das „Reinigungsgut“), unabhängig davon, ob die Parteien eines Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.

1.2 Die Wäscherei Schweizer Viertel weist andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden stellen keine Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Wäscherei Schweizer Viertel dar. Die AGB gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in vom Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt sind. Abweichungen von den AGB sind für die Wäscherei Schweizer Viertel nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden. 

2. REINIGUNGSLEISTUNGEN 
 
2.1 Bestimmte Leistungen vermittelt die Wäscherei Schweizer Viertel lediglich für Kooperationspartner (z.B. im Bereich der Teppichreinigung, Lederreinigung, sowie Reparatur-, Näh- und Änderungsdienstleistungen). In diesem Falle erbringt die Wäscherei Schweizer Viertel nur die Vermittlung als Leistung und steht auch nur für diese Vermittlung nach den Bestimmungen dieses Vertrages ein. Für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Kooperationspartner ist allein der Kooperationspartner, Vertragspartner des Kunden und diesem für seine Leistungen verantwortlich. Die Wäscherei Schweizer Viertel  weist den Kunden darauf hin, wenn Leistungen nur vermittelt werden – etwa durch Aushang der AGB, in der Preisliste oder durch das Personal im Ladengeschäft. 

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


3.1 Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der Annahme des Reinigungsgutes in der Preisliste der Wäscherei Schweizer Viertel genannte Preis. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Die Annahme von Reinigungsgut ohne Vorauszahlung stellt keinen Verzicht auf die Vorauszahlung dar. 


3.2 Der Kunde ist nur berechtigt, gegen den Zahlungsanspruch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der Wäscherei Schweizer Viertel ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. 

4. VERTRAGSSCHLUSS

 
4.1 Der Vertrag über die Reinigung wird dadurch geschlossen, dass die Wäscherei Schweizer Viertel die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer 5 annimmt. 

5. ANNAHME DER TEXTILIEN


5.1 Die Wäscherei Schweizer Viertel ist berechtigt, das Reinigungsgut vor der Annahme zu prüfen. Die Wäscherei Schweizer Viertel kann nach ordnungsgemäßer Prüfung die Reinigung des Reinigungsgutes ablehnen, wenn es für die Wäscherei Schweizer Viertel offensichtlich erscheint, dass die von der Wäscherei Schweizer Viertel verwendeten oder zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für die Reinigung der Textilien ungeeignet sind. Soweit die Wäscherei Schweizer Viertel die Reinigung des Reinigungsguts ablehnt, hat  die Wäscherei Schweizer Viertel das Reinigungsgut an den Kunden zurückzugeben und einen schon bezahlten Preis zu erstatten.

5.2 Kleidungsstücke und div. Reinigungsgut was nicht mit einem Pflegekennzeichen ausgestattet ist, wird von der Wäscherei Schweizer Viertel ohne jegliche Haftung bearbeitet, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko. 


5.3 Bei der Annahme des Reinigungsguts erhält der Kunde von der Wäscherei Schweizer Viertel einen Beleg, der den Preis für die Reinigungsleistungen, das Annahmedatum sowie die Identifikationsnummer des Reinigungsguts enthält („Reinigungsbeleg“) und bekommt ein Abholdatum mitgeteilt (das „Abholdatum“). 

6. PFLICHTEN VON DER WÄSCHEREI SCHWEIZER VIERTEL 


6.1 Die Wäscherei Schweizer Viertel ist verpflichtet, für das Reinigungsgut die passende Reinigungsmethode auszuwählen, Maßgebend ist das Pflegezeichen vom Herstellen. Die Wäscherei Schweizer Viertel kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut angebrachten Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde der Wäscherei Schweizer Viertel anders lautende Anweisungen gibt. 

7. PFLICHTEN DES KUNDEN 


7.1 Der Kunde hat die Wäscherei Schweizer Viertel  bei Annahme des Reinigungsguts durch die Wäscherei Schweizer Viertel auf die Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen. 


7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Wäscherei Schweizer Viertel über den Wert des Reinigungsguts zu informieren, soweit dieser EUR 300,00 überschreitet. Der Kunde kann das Reinigungsgut während der Reinigung gegen Mängel, Schäden oder Verlust versichern. Die Versicherungsbedingungen können bei der Wäscherei Schweizer Viertel erfragt werden. Die Wäscherei Schweizer Viertel handelt dabei nicht als Versicherungsmakler oder -Vertreter. 


7.3 Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch die Wäscherei Schweizer Viertel aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände sowie Papier. 

8. RÜCKGABE 


8.1 Das Reinigungsgut kann am Abhol- Tag abgeholt werden. Die Abholung des Reinigungsguts erfolgt nur gegen Vorlage des Reinigungsbeleges / Abholschein. Kann der Kunde den Reinigungsbeleg / Abholschein nicht vorlegen, ist die Wäscherei Schweizer Viertel nur dann zur Rückgabe des Reinigungsguts verpflichtet, wenn der Kunde seinen Anspruch auf Herausgabe des Reinigungsgutes auf andere Weise nachweist. Warenausgabe ist in diesen Fall nur möglich, wenn der Kunde der Wäscherei Schweizer Viertel seinen Personalausweis vorlegt und den Empfang der Ware bestätigt. 


8.2 Die Wäscherei Schweizer Viertel kann die Rückgabe des Reinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung verweigern.


8.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, der Wäscherei Schweizer Viertel eine etwaige Beschädigung und unsachgemäße Reinigung des Reinigungsgutes innerhalb einer angemessenen Frist von 48 Stunden anzuzeigen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls der Kunde die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist macht, es sei denn, die Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung ist nicht offensichtlich. Nicht offensichtliche Beschädigungen oder unsachgemäße Reinigung müssen der Wäscherei Schweizer Viertel unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. 


8.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe. 


8.5 Das Reinigungsgut muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt, liegt es im billigen Ermessen von der Wäscherei Schweizer Viertel- soweit die Wäscherei Schweizer Viertel die Adresse des Kunden nicht bekannt ist – das Reinigungsgut zu entsorgen. 


8.6 Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von der Wäscherei Schweizer Viertel , und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde. 

9. GEWÄHRLEISTUNG

 
9.1 Die Wäscherei Schweizer Viertel gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die Wäscherei Schweizer Viertel zur Verfügung steht.

 
9.2 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde seine Prüfungs- und Anzeigepflichten ordnungsgemäß erfüllt und die Wäscherei Schweizer Viertel Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. 

9.3 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind beschränkt auf Nacherfüllung oder Nachbesserung. Der Kunde kann von dem Vertrag nur dann zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn in zwei aufeinander folgenden Versuchen die Nacherfüllung oder die Nachbesserung fehlgeschlagen sind.

 
9.4 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Wäscherei Schweizer Viertel dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Wäscherei Schweizer Viertel das Reinigungsgut nicht reinigen kann und der Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei Entgegennahme des Reinigungsgutes durch die Wäscherei Schweizer Viertel falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder andere Tatsachen gemacht hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen des Reinigungsgutes enthalten sind und die Wäscherei Schweizer Viertel sich darauf verlassen durfte. 


9.5 Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor der Reinigung durch die Wäscherei Schweizer Viertel  bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen. 


9.6 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Rückgabe des Reinigungsgutes. 

10. HAFTUNG 


10.1 Die Haftung von der Wäscherei Schweizer Viertel ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen, Gummibesatz, Krawatten, Polster oder anderen an dem Reinigungsgut angebrachten Gegenständen.

10.2 Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.3 Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen hat, ist die Haftung von die Wäscherei Schweizer Viertel  für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch dies die Wäscherei Schweizer Viertele Gegenstände an dem Eigentum von der Wäscherei Schweizer Viertel oder Dritten. 


10.3 Die Wäscherei Schweizer Viertel  haftet bei Verlust des Reinigungsgutes begrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet die Wäscherei Schweizer Viertel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Die Haftung für Folgeschäden, immaterielle Schäden, Gewinnausfall und/oder mittelbare Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.


10.4 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung oder in Verbindung mit einer Garantie bleiben unberührt. 

11. VERSCHIEDENES 


11.1 Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht. 


11.2 Erfüllungsort ist die Annahmestelle des Reinigungsgutes. 


11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Reinigungsvertrages oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Wäscherei Schweizer Viertel  und der Kunde gewollt haben oder nach dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.